Notarsiegel, Füllfederhalter und Bücher auf einem Schreibtisch (KI-generiertes Symbolbild)

Notar

Ihr Notar – Verträge, Beglaubigungen & mehr

Notare sind zuständig

  • Beurkundungen jeder Art vorzunehmen
  • Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zu beglaubigen
  • Verlosungen und Auslosungen vorzunehmen
  • Vermögensverzeichnisse aufzunehmen
  • Siegel anzulegen und abzunehmen
  • Proteste aufzunehmen
  • Erklärungen zuzustellen
  • von ihnen amtlich wahrgenommene Tatsachen zu beurkunden
  • freiwillige Versteigerungen vorzunehmen

Notare sind in Hessen auch

  • als sonstige Gütestelle für die außergerichtliche Streitbeilegung zuständig (§ 3 II 2 HSchlichtG)
  • befugt, in diesem Rahmen eidesstattliche Versicherungen entgegenzunehmen und formbedürftige Erklärungen zu protokollieren (§ 3 III HSchlichtG)

Termin vereinbaren

Beurkundungen und Beglaubigungen nach Vereinbarung in der Kanzlei in Lich.