
Notar
Ihr Notar – Verträge, Beglaubigungen & mehr
Notare sind zuständig
- Beurkundungen jeder Art vorzunehmen
- Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zu beglaubigen
- Verlosungen und Auslosungen vorzunehmen
- Vermögensverzeichnisse aufzunehmen
- Siegel anzulegen und abzunehmen
- Proteste aufzunehmen
- Erklärungen zuzustellen
- von ihnen amtlich wahrgenommene Tatsachen zu beurkunden
- freiwillige Versteigerungen vorzunehmen
Notare sind in Hessen auch
- als sonstige Gütestelle für die außergerichtliche Streitbeilegung zuständig (§ 3 II 2 HSchlichtG)
- befugt, in diesem Rahmen eidesstattliche Versicherungen entgegenzunehmen und formbedürftige Erklärungen zu protokollieren (§ 3 III HSchlichtG)
Termin vereinbaren
Beurkundungen und Beglaubigungen nach Vereinbarung in der Kanzlei in Lich.
- Kanzlei info [at] ra-notar-reipert.de
- Kanzlei Lich 06404 90688-60
- Zweigstelle Hungen 06402 5213-0
